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Der Kampf gegen gewaltbereiten Extremismus und Radikalisierung, die zu Terrorismus führen - Aktionsplan ’15 - ’17

JURISTISCHE RESSOURCEN Aktionspläne des Europarats

Der Zweck dieses Aktionsplans, ausgearbeitet von dem Europäischen Rat ist es, die nötigen Handlungsweisen zur Unterstützung und Stärkung der Mitgliedstaaten im Kampf gegen das gewaltbereite Extremismus und Radikalisierung, die zu Terrorismus führen, zu entwickeln. 

 

Der Aktionsplan wird die Periode von 2015 bis 2017 umfassen und folgende Ziele beinhalten:

 

1) die Gesetzeslage gegen den Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus zu verschärfen 

2) die gewalttätige Radikalisierung durch konkrete Maßnahmen im öffentlichen Bereich, insbesondere an Schulen, Gefängnissen und im Internet zu verhindern und zu bekämpfen